MIETER-BAUGENOSSENSCHAFT BASEL

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Geschichte der Mieter-Baugenossenschaft Basel

Im Oktober 1923 gab es laut Bericht des Amtlichen Wohnungsnachweises 300 obdachlose Personen in Basel.

Ende Oktober 1923 ging im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt ein Postulat des Mietervereins (Präsident F. Kugler) durch, wonach Wohnungen für kinderreiche Familien gebaut werden müssen.

Im Jahre 1926 genehmigte der Grosse Rat einen Antrag F. Kugler, wonach kinderreichen Familien Mietzinszulagen zu gewähren seien.

Am 1. November 1926 wurden in Basel die Bestimmungen betreffend den Mieterschutz aufgehoben.

Schon im Jahr zuvor hatte der Mieterverein in einer Riesenkundgebung im Volkshaus - am 30. Januar 1925 - die Parole ausgegeben: Wir bauen selbst. Diese Parole bedeutete zwar nicht den Startschuss zur Gründung der MBG, denn diese erfolgte laut einem Protokoll des Mietervereins Basel bereits im Dezember des Jahres 1924. „Wir bauen selbst“ muss daher als „wir sind im Begriff, selber Wohnungen zu erstellen“ interpretiert werden, weil wahrscheinlich die wenigsten Teilnehmer der genannte Kundgebung wussten, dass bereits eine Genossenschaft bestand.

An der Gründung beteiligt waren der Mieterverein, das Angestelltenkartell, das Gewerkschaftskartell, der Verein der Angestellten und Beamten des Kantons Basel-Stadt, die Metallarbeiter und der Allgemeine Consumverein beider Basel.

Vor dem notariellen Gründungsakt mussten indessen noch die Statuten ausgearbeitet und die Frage der finanziellen Beteiligung der einzelnen Begründer geklärt werden. Auch bedurfte die Beteiligung des Staates (3 Prozent der Bausumme) der Genehmigung des Grossen Rates. Sodann waren zähe Verhandlungen mit der Kantonalbank wegen des Baukredites erforderlich, und schliesslich musste das Bauland gesichert und ein guter Architekt gefunden werden.

Am 4. Juni 1925 war es soweit. Im Büro des Advokaten und Notars Dr. Leupold fand die konstituierende Versammlung statt, an welcher die für den Eintrag ins Handelsregister erforderliche Genehmigung der Statuten erfolgte. An ihr nahmen teil: Ferdinand Kugler, Redaktor; Ch. Mutschler, Redaktor; Richard Mundwyler, Kommis; Dr. F. Hui, Jurist; A. Hersperger, Bürochef; Ch. Lambelt, Beamter; O. Gersonde, Schreiner und E. Wyss, Beamter.

Vom Tage der Gründung an bis Ende 1925 steigerte sich die Zahl der Genossenschafter auf 86, bis Ende 1926 bereits auf 170.

Die MBG fand von Anfang an tatkräftige Unterstützung des ACV beider Basel, aber auch durch eine Reihe von Arbeitnehmerverbänden. Es beteiligten sich:

Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiterverband
Verband der Angestellten und Beamten des Kantons Basel-Stadt
Bau- und Holzarbeiterverband Basel
VPOD, Sektion Basel
Metallarbeiterverband Basel
Schweizerischer Postbeamtenverband
Schweizerischer Buchbinderverband Basel
Verband eidgenössischer Telephon- und Telegraphenarbeiter
ACV beider Basel

Nachdem einmal die ersten Anteilscheine ausgegeben waren, kam ziemlich rasch ein erhebliches Anteilscheinkapital zusammen, was den Beginn der eigentlichen Bautätigkeit ermöglichte.

Zuvor fand noch die Konstituierung des Aufsichtsrates statt. Noch im Jahre 1925 wurde die erste Bauetappe an der Strassburgerallee in Angriff genommen. Mit der Bauleitung wurden die Architekten Widmer und Calini beauftragt. Gebaut wurde ohne staatliche Subventionen oder andere Beihilfen durch Ausgabe von Anteilscheinen und Inhaberschuldbriefen.

Am 1. April 1926  konnten die ersten 48 Wohnungen der Genossenschaft, nämlich 24 Drei-, 16 Zwei- und 8. Vierzimmerwohnungen, bezogen werden.

Die Zwei- und Vierzimmerwohnungen sind an der Strassburgeralle, die Dreizimmerwohnungen gegenüber an der Rixheimerstrasse gelegen.

Die Mietzinsen betrugen pro Jahr:

Vierzimmerwohnung mit Bad und Terrasse           CHF 1‘250.00 bis CHF 1‘280.00
(Mit Mansarde zirka CHF 100.00 mehr)
Dreizimmerwohnung mit Bad und Terrasse           CHF 1‘050.00 bis CHF 1‘100.00
(Mit Mansarde zirka CHF 100.00 mehr)
Zweizimmerwohnung mit gemeinsamem
Bad und Terrasse                                               CHF    850.00 bis CHF   875.00
(mit Mansarde zirka CHF 100. mehr)

Die Bauten wurden wie folgt finanziert:

60  %  1. Hypothek
30  %  2. Hypothek (durch den Staat garantiert)
2.5 %  Anteilscheine des Staates, die später zurückbezahlt wurden
7.5 %  Eigenkapital in Form von Anteilscheinen zu CHF 100.00

Damals wurde in ungewöhnlichem Tempe gebaut; die ersten Wohnungen wurden sogar bezogen, bevor sie von der Baupolizei zum Bezuge freigegeben worden waren, was ein gerichtliches Nachspiel hatte, In erster Instanz sind die MBG und die bauleitenden Architekten, in zweiter Instanz nur noch die Architekten mit gesalzenen Bussen bedacht worden. Der MBG war aber eines geglückt: sie hatte 48 obdachlosen Familien solide und preiswerte Wohnungen verschafft.

Balken

CHF  1‘000.00
CHF  1‘000.00
CHF    700.00
CHF    500.00
CHF    500.00
CHF    500.00
CHF    200.00
CHF    100.00
CHF  1‘000.00

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