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Reparaturen

Reparaturen an der Liegenschaft

Allfällige Defekte oder Reparaturen melden Sie, wenn immer möglich zuerst Ihrem Hauswart, oder telefonisch während der Geschäftsöffnungszeiten der Verwaltung der MBG. Ein Reparaturantragsformular finden Sie über unsere Homepage oder bei Ihrem Hauswart.

Die Mieter dürfen keine Handwerker selbst für Reparaturen beauftragen; ansonsten gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Mieters.

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